Bei der Aufnahme handelt es sich um Vermessungen zur Herstellung von vermessungstechnischen Lage- und Höhenplänen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Zweck dokumentieren. Alle
erforderlichen Größen und raumbezogenen Daten über Topographie und bauliche Anlagen werden bei der Aufnahme erfasst. Bei den aufzunehmenden Objektpunkten handelt es sich um Einzelpunkte
besonderer Bedeutung (z. B. Zwangspunkte für die Planung und den Entwurf von baulichen Anlagen).
Das Ergebnis der Aufnahme weist die geometrischen Größen und Beziehungen des Istzustandes von räumlichen, flächenhaften oder linienhaften Objekten oder einzelnen Objektpunkten zum Zeitpunkt der
Aufnahme nach.
Beispiele für Aufnahmezwecke
- Aufnahme von Einzelpunkten (z. B. Zwangspunkte);
- Herstellung von
Bestandsplänen, Fassadenplänen, Werksplänen,
Entwurfsplänen für den Straßen-, Wasser- und Bahnbau, Dokumentationen baulicher Anlagen
(Zustandsaufnahme), Lageplänen zum Baugesuch und zu sonstigen Genehmigungsverfahren, Beweissicherungsunterlagen, Aufbau und Fortführung von Informationssystemen.
Beispiele für Aufnahmeobjekte eines Lage- und Höhenplanes
- Objekte des amtlichen Vermessungswesens sowie rechtliche Sachverhalte
Lage- und Höhenfestpunkte; Grenzabmarkungen sowie Angaben des Liegenschaftskatasters, Grund-stücksgrenzen, Längen der Grenzen, Grundbuchinhalte,
Eigentümerangaben, Baulasten, Grenzverhältnisse im Umkreis des Grundstücks, Abgrenzung von Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten, räumliche Abgrenzung öffentlich- und
privatrechtlicher Sachverhalte (z. B. Planungs- und Baurecht, Schutzflächenausweisungen, Flurstücksgrenzen).
- Natürliche Objekte
Topographie, z. B. Böschungen, Gruben, Steilränder, repräsentative Höhenpunkte im Gelände, Angaben zum Bewuchs, insbesondere von Baumbeständen;
Flächennutzungen und Abgrenzungen von Acker, Weide, Wald, Unland, Flächengestaltung, Naturdenkmäler, Mauern, Zäune, Wälle, Denkmäler; Lage, Orientierung und Höhen des Baufeldes bzw.
Baugrundstückes.
- Bauliche Anlagen
Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, sonstige Infrastruktureinrichtungen, Bebauung, Garagen mit Zufahrten, First-, Trauf-, Geschoss-, Hauseingangs-
und Fußbodenhöhen aller Gebäude, Flächenbefestigungen und Einfriedungen, Gebäudestrukturen und -einrichtungen; Widerlager, Stützen, Überbau, Durchlässe.
- Leitungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Leitungen und Kanäle, oberirdisch sichtbare Teile von unterirdischen Bauwerken, Kontrollschächte, Sinkkästen, Marksteine für Leitungen, Schächte, Abläufe,
Hydranten, Schieber, Messeinrichtungen, oberirdische Leitungen mit Masten, unterirdische Leitungen, Einrichtungen für die Gas- und Elektrizitätsversorgung, Fernmeldeanlagen,
Beleuchtungseinrichtungen.
- Industrieanlagen
Produktionsanlagen sowie Objekte und Objektpunkte von maschinentechnischen Anlagen sowie dazugehörende Rohrleitungen.
- Verkehrsflächen
Höhen und Breiten von angrenzenden Verkehrsflächen, Begrenzungen der Fahrbahn, Randstreifen, Radwege, Hochborde, Einfahrten; Höhen von Kreuzungen, Achsen
und Zwangspunkte, Kilometersteine, Stationszeichen, Abschnittsnummern; Betriebskilometer, Ortsdurchfahrtszeichen, Lärmschutzwälle, Wildschutzzäune, abweisende Schutzeinrichtungen,
Signalanlagen.
- Gleisanlagen
Einrichtungen wie Weichen, Kreuzungen, Signale, Schranken, Oberleitungsmasten.
- Gewässer
Teiche, Wasserläufe, Gräben mit Fließrichtungen, Wehre; Höhe des Wasserspiegels mit Zeitbezug.
- Sonstige Angaben
Gemeinde, Straßennamen, Hausnummern, Gewässerbezeichnungen.